Eine Mandantin erbte nach dem Tod ihres Vaters dessen Unternehmen. Neben der Modernisierung und Optimierung der bestehenden Firmenstrukturen verfolgte sie das Ziel, Betriebsvermögen steuerlich effizient in Privatvermögen zu überführen. Dabei war es ihr besonders wichtig, die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.
Zusätzlich stellte sich die Frage nach ihrer Altersvorsorge: Welche bestehenden Vorsorgemaßnahmen gab es? Zahlte sie noch in die gesetzliche Rentenversicherung ein? Und wenn ja, ob dies als Unternehmensinhaberin weiterhin sinnvoll war.
Analyse und Erkenntnisse:
Unsere Analyse ergab, dass die Mandantin aufgrund ihrer neuen Rolle als Firmeninhaberin eine gänzlich neue Finanzstrategie benötigte. Wichtige Erkenntnisse waren:
Vermögensstruktur: Eine direkte Umwandlung von Betriebsvermögen in Privatvermögen war erforderlich, um langfristig finanzielle Flexibilität und steuerliche Vorteile zu sichern.
Altersvorsorge: Da die Mandantin nicht mehr sozialversicherungspflichtig angestellt war, stellte sich die Frage, ob Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin sinnvoll waren oder ob alternative, steuerlich optimierte Modelle eine höhere Rendite bieten könnten.